Allgemeinen Geschäftsbedingungen von arthouse.eco | Filmregisseur Marcus Janke
Präambel arthouse.eco | Filmregisseur Marcus Janke ist vornehmlich im Bereich der visuellen Kommunikation tätig. Die Schwerpunkte seiner Arbeit bilden Filmproduktionen und Kommunikationsdesign mit dem Fokus auf Personalmarketing. Neben dem künstlerischen Anspruch stehen bei arthouse.eco ebenso der Sinnerhalt und die Finanzierbarkeit im Zentrum aller Projekte.
- Gegenstand und Geltungsbereich
1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Rechtsgeschäfte der arthouse.eco | Filmregisseur Marcus Janke, nachstehend in Kurzform „arthouse.eco“ genannt, mit ihren Vertragspartnern, nachstehend in Kurzform „Kundin“ genannt. Die Art der Dienstleistungen und Werke im Einzelnen ergibt sich aus der von arthouse.eco entwickelten Konzeption, dem Angebot, den Aktionsvorschlägen bzw. den Projektaufträgen.
1.2 Diese AGB sind Bestandteil jedes abgeschlossenen Vertrages, soweit nicht im Einzelnen Abweichendes vereinbart ist.
1.3 Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit der Kundin, ohne dass eine erneute ausdrückliche Einbeziehung erforderlich ist.
1.4 Von diesen AGB abweichende Geschäftsbedingungen der Kundin sowie Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sind nur gültig, soweit sie von arthouse.eco schriftlich anerkannt sind. Dies gilt auch, wenn den Geschäfts- und/oder Lieferbedingungen der Kundin nicht ausdrücklich widersprochen worden ist. - Präsentationen
2.1. Die Entwicklung konzeptioneller und gestalterischer Vorschläge durch arthouse.eco sowie deren Vorstellung erfolgt, sofern keine andere Vereinbarung getroffen worden ist, gegen Zahlung eines gesonderten Präsentationshonorars.
2.2 Wird nach einer Präsentation kein Auftrag erteilt, so bleiben alle Leistungen, insbesondere die Präsentationsunterlagen und die darin enthaltenen Entwürfe, Werke, Ideen, etc. Eigentum von arthouse.eco. Die Kundin ist nicht berechtigt, dieses Material – sei es urheberrechtlich geschützt oder nicht –, gleich in welcher Form, zu nutzen, zu bearbeiten oder als Grundlage zur Herstellung eigenen Materials zu nutzen. Falls es nicht zur Auftragserteilung kommt, hat die Kundin alle in ihrem Besitz befindlichen Präsentationsunterlagen unverzüglich an arthouse.eco zurückzugeben.
2.3 Falls kein Auftrag erteilt wird, bleibt es arthouse.eco unbenommen, die präsentierten Ideen, Werke, Entwürfe, etc. für andere Projekte und Kundinnen zu verwenden.
2.4 Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen und Angeboten an Dritte sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Nutzung durch die Kundin oder ihrer Bevollmächtigten verpflichten die Kundin zur Honorarzahlung in Höhe der betreffenden Leistung. Diese orientiert sich an dem Angebot von arthouse.eco oder, sofern ein solches noch nicht vorliegt, an den marktüblichen Konditionen.
Die Urheber- und Eigentumsrechte an den von arthouse.eco im Rahmen der Präsentation vorgelegten Arbeiten verbleiben bei arthouse.eco. Sind die im Rahmen der Präsentation vorgelegten Arbeiten voll bezahlt worden, gehen die Urheber- und Eigentumsrechte nach Maßgabe der Ziffer 6 auf die Kundin über. - Vergütung, Kostenvoranschläge
3.1. Die Abrechnung erfolgt, soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, nach tatsächlichem Aufwand auf der Grundlage der zu vereinbarenden Tagessätze.
3.2. Für die Koordination von Fremdleistungen im Sinne der Ziffer 4 berechnet arthouse.eco eine Provision von 15 % auf sämtliche Fremdkosten.
3.3. Kostenvoranschläge und Kalkulationen sind nicht verbindlich. Überschreitungen der vorläufigen Kalkulation oder des Kostenvoranschlags von mehr als 15 % werden der Kundin angezeigt.
3.4. Genannte Festpreise von arthouse.eco sind verbindlich. Abweichungen bedürfen der Abstimmung zwischen arthouse.eco und der Kundin. - Fremdkosten
4.1. Fremd- und Nebenkosten, wie die Kosten für die Einschaltung von Fotografen, Stylisten, Designern u.ä. sowie Aufwendungen für Kurier, Reisespesen u.ä. sind gegen Nachweis gesondert zu vergüten, wenn nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.
4.2. arthouse.eco ist berechtigt, alle zur Auftragserfüllung erforderlichen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung der Kundin zu vergeben. arthouse.eco ist in diesem Falle lediglich Vertreter und reicht die Rechnungen nach Prüfung auf sachliche und rechnerische Richtigkeit an die Kundin zur Bezahlung weiter. - Treuebindung
5.1. Die Treuebindung von arthouse.eco gegenüber der Kundin verpflichtet arthouse.eco zu einer objektiven, auf die Zielsetzung der Kundin ausgerichteten Beratung sowie einer dementsprechenden Auswahl dritter Unternehmen, z.B. für Produktionsvorgänge. Sofern die Kundin sich ein Mitspracherecht nicht ausdrücklich vorbehalten hat, erfolgt die Auswahl Dritter unter Beachtung des Grundsatzes eines ausgewogenen Verhältnisses von Wirtschaftlichkeit und bestmöglichem Erfolg im Sinne der Kundin.
5.2. Von arthouse.eco eingeschaltete freie Mitarbeiter oder Dritte sind Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen von arthouse.eco.
5.3. arthouse.eco ist zur Geheimhaltung aller ihr bei der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäftsgeheimnisse der Kundin verpflichtet. arthouse.eco verpflichtet zudem sowohl ihre Mitarbeiter als auch die von ihr herangezogenen Dritten in gleicher Weise zum Stillschweigen. - Urheber- und Nutzungsrechte, Eigentum
6.1. Sämtliche von arthouse.eco angefertigten Entwürfe, Zeichnungen, Druckvorlagen, Konzepte, Ideen etc. sind urheberrechtlich geschützte Werke i.S.d. § 2 UrhG, und zwar selbst dann, wenn diese nicht den Erfordernissen des § 2 UrhG genügen. Sämtliche Leistungen von arthouse.eco dürfen deshalb nicht ohne Zustimmung von arthouse.eco genutzt, bearbeitet oder geändert werden. Jede Nachahmung, auch die von Teilen von Entwürfen, Zeichnungen, Druckvorlagen, Konzepten, Ideen etc., ist unzulässig. Bei Zuwiderhandlung verpflichtet sich die Kundin, arthouse.eco ein zusätzliches Honorar in mindestens der 2,5-fachen Höhe des ursprünglich vereinbarten Honorars zu zahlen.
6.2. Im Falle einer Rechteübertragung richtet sich deren Umfang in räumlicher, zeitlicher und inhaltlicher Hinsicht ausschließlich nach den vertraglichen Vereinbarungen bzw. dem Vertragszweck; § 31 Abs. 5 UrhG findet entsprechende Anwendung. Die Rechte gehen erst mit vollständiger Zahlung des Gesamtauftrages auf die Kundin über. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte und/oder Mehrfachnutzungen sind, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, honorarpflichtig und bedürfen der Einwilligung von arthouse.eco.
6.3. Eine gesonderte Honorarabsprache ist ebenfalls zu treffen, wenn die Kundin Werbeideen, die eine geistige, künstlerische oder sonstige werbetechnische Schöpfung von arthouse.eco oder von ihr beauftragter Dritter darstellen bzw. enthalten, außerhalb oder nach Beendigung dieses Vertrages nutzt. Kommt diese Vereinbarung nicht zustande, so gilt ein Copyright von 15 % auf die Schaltkosten oder den Einsatzwert der Werbemittel.
6.4. Über den Umfang der Nutzung steht arthouse.eco ein Auskunftsanspruch zu.
6.5. Bei Veröffentlichungen wird arthouse.eco in üblicher Form als Urheber genannt. arthouse.eco darf die von ihr entwickelten Werbemittel angemessen und branchenüblich signieren und den erteilten Auftrag für Eigenwerbung publizieren. arthouse.eco darf insbesondere Namen und Logo der Kundin zu Referenzzwecken verwenden.
6.6. Das Eigentum an den Arbeitsergebnissen von arthouse.eco geht erst mit vollständiger Bezahlung des Auftrages auf die Kundin über. - Verwertungsgesellschaften und Künstlersozialabgabe
7.1. Die Kundin ist verpflichtet, etwaig bestehende Ansprüche von Verwertungsgesellschaften (z.B. GEMA) zu erfüllen. Werden diese Ansprüche von arthouse.eco erfüllt, hat die Kundin arthouse.eco die verauslagten Zahlungen zu erstatten.
7.2. Die Kundin ist darüber informiert, dass bei der Auftragsvergabe im künstlerischen, konzeptionellen und werbeberaterischen Bereich an eine nicht-juristische Person eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse zu leisten ist. Diese Abgabe darf von der Kundin nicht von der Rechnung in Abzug gebracht werden. Für die Einhaltung der Anmelde- und Abgabepflicht ist die Kundin zuständig und selbst verantwortlich. - Verbindlichkeit von Kontakt- und Besprechungsberichten; Freigaben
8.1. arthouse.eco bietet an, über Besprechungen mit der Kundin einen schriftlichen Kontaktbericht zu erstellen. Der Inhalt dieses Kontaktberichts ist für die Vertragsparteien verbindlich, sofern ihm die Kundin nicht binnen weiterer drei Werktage nach Eingang widerspricht.
8.2. Die von der Kundin benannten Ansprechpartner müssen insbesondere im Hinblick auf die Freigabe von Etats, Kostenvoranschlägen, Texten und sonstigen Abstimmungsvorgängen zeichnungsberechtigt sein. Einschränkungen der Zeichnungsberechtigung müssen von der Kundin rechtzeitig schriftlich mitgeteilt werden. - Rechnungen, Aufrechnungen
9.1. arthouse.eco ist berechtigt, der Kundin Abschlagszahlungen über bereits erbrachte Teilleistungen in Rechnung zu stellen, ohne dass diese Teilleistungen in einer für die Kundin nutzbaren Form vorliegen müssen.
9.2. Bei einem Rücktritt der Kundin von einem Auftrag vor Beginn des Projekts stehen arthouse.eco folgende Ausfallkosten zu: bis drei Monate vor Projektbeginn 10 % des ursprünglich vereinbarten Honorars; drei Monate bis drei Wochen vor Beginn des Projekts 25 %; ab drei Wochen vor Beginn des Projekts 50 %.
9.3. Die vereinbarten Preise verstehen sich jeweils zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe.
9.4. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Gegenüber Unternehmern werden nach Ablauf von 14 Tagen Zinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz berechnet. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
9.5. Einwendungen gegen Rechnungen sind sofort nach Rechnungserhalt, spätestens jedoch 2 Wochen nach Rechnungsdatum zu erheben. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung.
9.6. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen oder Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist nur zulässig, wenn die Ansprüche der Kundin unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
9.7. Vor Auftragsbeginn sind 50 % der vereinbarten Auftragssumme fällig. - Lieferung, Lieferfristen
10.1. Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn die Kundin etwaige Mitwirkungspflichten erfüllt hat und die Termine schriftlich bestätigt wurden.
10.2. Gerät arthouse.eco mit Leistungen in Verzug, ist ihr eine Nachfrist zu setzen. Erst nach deren fruchtlosem Ablauf kann vom Vertrag zurückgetreten werden. Schadensersatz kann nur bis zur Höhe des Auftragswertes verlangt werden.
10.3. Bei unvorhersehbaren Hindernissen außerhalb des Einflussbereichs verlängert sich die Lieferfrist entsprechend. Die Kundin wird über Beginn und Ende solcher Hindernisse informiert. Schadensersatzansprüche entstehen dadurch nicht.
10.4. Gerät die Kundin in Annahmeverzug oder unterlässt notwendige Mitwirkung, kann arthouse.eco den dadurch entstehenden Ausfall in Rechnung stellen. - Haftung und Versand
11.1. arthouse.eco haftet bei vertraglichen und außervertraglichen Pflichtverletzungen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, außer bei Kardinalpflichten, Körperverletzung oder gesetzlicher zwingender Haftung.
11.2. Die rechtliche Prüfung (z.B. Urheber-, Wettbewerbsrecht) ist nicht Aufgabe von arthouse.eco. Eine Haftung für die rechtliche Zulässigkeit der Arbeitsergebnisse wird ausgeschlossen. Auf Wunsch kann eine rechtliche Prüfung veranlasst werden – auf Kosten der Kundin.
11.3. Wird arthouse.eco wegen rechtswidriger Inhalte von Dritten in Anspruch genommen, stellt die Kundin sie frei.
11.4. Der Versand von Unterlagen erfolgt auf eigene Gefahr der Kundin. - Übergabe, Rückgabe und Archivierung
12.1. Übergebene Materialien/Daten werden auf Wunsch zurückgegeben.
12.2. Erfolgt keine Rückgabeforderung oder ist diese nicht möglich, werden Daten nach drei Monaten gelöscht.
12.3. Trägermedien für die Übergabe werden berechnet, sofern sie nicht von der Kundin bereitgestellt werden. - Schlussbestimmungen
13.1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Köln, sofern die Kundin Unternehmerin ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.
13.2. Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Auch diese Schriftformklausel kann nur schriftlich geändert werden.
13.3. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.
13.4. Es gilt deutsches Recht.
13.5. arthouse.eco ist berechtigt, die im Rahmen der Vertragsdurchführung überlassenen Daten unter Beachtung der Datenschutzvorschriften zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen.
Stand Mai 2025
